Gesetzliche Bestimmungen

Zu berücksichtigen sind:

(a) Bundeskleingartengesetz (BKleingG);

(b) Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung von Altlasten (BBodSchG); Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV);

(c) Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-AbfG); Verordnung über die Verwertung von Bioabfällen auf landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich und gärtnerisch genutzten Böden (BioAbfV); Abfallgesetz des Landes xx (AbfG xx); Klärschlammverordnung (AbfKlärV); Technische Anleitung Siedlungsabfall (TASi);

(d) Düngemittelgesetz (DüngeMG); Düngeverordnung (DüngeVO);

(e) Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushaltes (WHG); Wassergesetz für das Land xx (WG xx);

(f) Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (IfSG);

(g) Bauordnung des Landes xx (BauO xx)

Für Privatvorhaben

Private Nutzer in Haushalten oder in kleineren Betrieben sind grundsätzlich dazu verpflichtet, sich durch Kanalisation an das kommunale Abwassernetz anschließen zu lassen. Dieser Anschlusszwang kann allerdings aufgehoben werden. Die Bedingungen dazu sind nicht klar und von Kommune zu Kommune unterschiedlich. Das hängt definitiv mit dem aktuellen Standpunkt zum Thema Trockentoilette der jeweiligen Behörde sowie mit der Erfahrung und dem Kenntnisstand der Beamten zusammen. Auf der sicheren Seite ist, wer handelsübliche Modelle benutzt, die weiter verbreitet sind und auch anderorts schon zugelassen wurden. Eigenbauten und gar eigene Toilettenhäuser bedürfen dabei einer speziellen Überprüfung. Kennzeichnend ist vor allem, dass die Ausscheidungen keinesfalls mit dem Grundwasser in Kontakt kommen dürfen. Zudem wird in der Handhabung erwartet, dass nur die Haushaltpersonen oder Leute mit Erfahrung die Reinigung und Leerung durchführen, um Krankheitsübertragung zu vermeiden. Ein solcher Antrag ist in der Regel bei den unteren Wasserbehörden und Umweltbehörden einzureichen, allerdings sollten Sie sich vorher darüber genauestens informieren. Als Beispiel kann hier die Geschichte des Ökohauses Rostock dienen.

Bei der Ausbringung der organischen Substanz ist es wichtig, dass diese im Behälter bereits vorkompostiert wird, also dass sich durch Hinzugabe von Streumaterial und Mikroorganismen die Fäkalien in ihrer Form schon zersetzen. Ist dies gewährleistet, darf der Inhalt der Trockentoilette im Garten kompostiert werden. Teilweise wird erwartet, dass man einen eigenen Komposthaufen dafür anlegt, der durch einen wasserundurchlässigen Boden versiegelt ist. Versuchen Sie beim Anlegen des Komposthaufens auch Ihre Nachbarn frühzeitig mit einzubinden. Erklären Sie ihr oder ihm das Prinzip der Trockentoilette und nehmen sie ihr/ ihm die Bedenken bezüglich seines Grundstücks. Auch wenn man keinen Unterschied zu einem normalen Bioabfallkompost erkennen sollte und auch nichts riecht, könnte manch Nachbar stutzig werden, wenn er erfährt, dass ein Haufen Exkremente neben seinem Grundstück lagert. Alternativ kann hier auch ein „Terra Preta“ -Verfahren angewandt werden, welches anaerob in Behältern funktioniert.

Menschliche Fäkalien zur Düngung in der Landwirtschaft

Was für tierische Exkremente Gang und Gebe ist, ist bei menschlichen Fäkalien ein großes Tabu. Zwar ist in kleinbäuerlichen Betrieben eine Komposttoilette üblich, jedoch darf diese nicht zur Nahrungsmittelproduktion verwendet werden. Die Düngemittelverordnung enthält einen abschließenden Katalog, welche Arten von Düngemittel verwendet werden dürfen; weder Urin noch kompostierte Fäkalien sind darin enthalten. Auch die Bioabfallverordnung oder das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz geben keinerlei Auskunft.

Dabei sind die Gründe vielfältig. Einerseits gibt es eine berechtigte Sorge über die Qualität des Düngemittels. Denn durch unsere Harndrüse scheiden wir Menschen all unseren Abfall aus, der neben den für uns überflüssigen Nährstoffen Phosphor, Stickstoff und Kalium auch Krankheitserreger oder Medikamentenrückstände enthält. Wenn wir diese durch unsere Nahrung wieder aufnehmen würden, könnten sich Seuchen hartnäckig verbreiten. Jedoch muss auch gesagt werden, dass durch Tierhaltung selbige Stoffe ausgeschieden werden und deren Ausbringung als Gülle erlaubt ist. Sind zwar tierische Krankheiten für den Menschen in der Regel nicht gefährlich, ergibt sich doch besonders durch den enorm hohen Anteil an Antibiotika eine fragwürdige Stellung dieser Düngung. Auch der Einsatz von Pestiziden an Nahrungsmitteln stellt durch das Mittel Glyphosateine sehr viel stärkere Gefährdung von Mensch und Natur dar als die Düngung mit menschlichen Fäkalien.

Für biologisch-orientierte Bauern stellt diese Unwissenheit ein großes Problem dar. Denn Fäkalien wären weitaus billiger als Düngemittel vom Markt und würden auch den betriebsinternen Kreislauf erweitern. Auch aufgrund dieser fehlenden Angabe in der Düngemittelverordnung des Bundes ziehen es viele Bauern gar nicht Betracht, diese als alternativen Dünger zu verwenden. Man erkennt hierbei ganz klar die starke Position der konventionellen Landwirtschaftsverbände und Düngemittelanbieter. So könnten beispielsweise staatlich zertifizierte Unternehmen die Kompostierung übernehmen und man könnte auf diese Weise sichergehen, dass unsere Felder nicht mit gefährlichen Stoffen verschmutzt werden. Besonders der Nachfragedruck nach diesen preiswerten, schnell verfügbaren und qualitativen Düngemitteln könnte mehr Trockentoiletteninstallationen in den Städten erfordern.